Rendsburg: Eltern sollen 300€ Strafe zahlen! Schüler fehlt bei Besuch in Moschee

Allgemein | 27. Oktober 2016

Rendsburg: Eltern verweigerten die Teilnahme ihres Sohnes an einer Moschee-Besichtigung – jetzt werden sie zur Kasse gebeten.

Ein Streit zwischen den Eltern eines Kronwerk-Schülers und dem Rendsburger Gymnasium droht vor Gericht zu enden. Anlass ist ein Kurzbesuch der Klasse des 13-Jährigen in der benachbarten Moschee im Frühsommer. Der Siebtklässler war dem Schulausflug im Juni aus weltanschaulichen Gründen ferngeblieben. Seine Eltern gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Niemand könne gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, argumentieren sie.

Die Schulleitung des Gymnasiums Kronwerk hingegen – sie war für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen – verwies nach Angaben des Rechtsanwalts der Eltern auf die Schulpflicht. Der Kreis Dithmarschen als für Rendsburg zuständige Bußgeldstelle leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der Vater und die Mutter des 13-Jährigen wurden aufgefordert, jeweils 150 Euro Strafe zu zahlen. Sie legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft in Itzehoe. Dort wird entschieden, ob und wann es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.

„Rein informative Schulveranstaltung“?

Ein Sprecher des Kreises Dithmarschen bestätigte, dass im Zusammenhang mit einem Fernbleiben vom Unterricht an einer Rendsburger Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren laufe. „Es ist richtig, dass Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro gegen Mutter und Vater erhoben worden sind“, so Björn Jörgensen. Zum religiösen Hintergrund machte er keine Angaben. In Anbetracht eines laufenden Verfahrens könne er keine weitergehenden Auskünfte erteilen.

Dafür meldete sich der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde in einer kurzen Stellungnahme zu Wort. „So wie mir der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch anders geklärt werden können“, sagte Dr. Rolf-Oliver Schwemer.

Quelle: shz

Schreibe einen Kommentar