Der Islam ist niemals mit dem Grundgesetz vereinbar.

Allgemein | 3. Mai 2016

Der Koran erlaubt den Moslems in keinem Land der Welt Religionsfreiheit – auch in Deutschland nicht. Wenn ein Moslem Christ wird muss er laut Koran getötet werden. Also haben wir auch in Deutschland keine Religionsfreiheit mehr. Unser Grundgesetz garatiert Religionsfreiheit (Art. 4 GG). Freiheit des Bürgers in seiner religiösen Überzeugung.  Der Islam selbst kennt keine Religionsfreit Wer den Islam verlässt ist mit dem Tod bedroht! Weitere Beispiele Beispiele der Scharia – In der Scharia werden Körperstrafen und auch Selbstjustiz (Blutrache) gebilligt. Es ist das Recht eines Muslims, sich zu rächen. Die Todesstrafe durch Steinigung oder Erschießen ist eine aktuelle Strafe. Bei Diebstahl wird eine Hand abgehackt. – Muslimischen Frauen, die sich weigern, sich der Scharia unterzuordnen und ein Kopftuch zu tragen, wird mit „Smiley“ gedroht. Ihre Mundwinkel werden bis zu den Ohren aufgeschnitten. – Eine gängige Praxis ist auch die Zwangsheirat von ganz jungen Mädchen. – Ehebruch und Homosexualität werden strengstens bestraft. – Ungläubige werden „Dhimmis“ genannt und nur so lange geduldet, bis sie besiegbar sind oder Geld zahlen. – Staat und Religion sind im Islam nur als Einheit zu verstehen. Deshalb kann der Islam niemals einen westlichen Staat akzeptieren. Der Islam verlangt ein totalitäres Herrschaftsgebilde, einen „Kalifat“, worin die Scharia mittels des Koran herrscht und der von einem Kalifen regiert wird. Kalifen sind Stellvertreter Mohammeds auf Erden. Es wird nichts anderes im Islam geduldet. Strategien des Islam – Der Islam überlässt nichts dem Zufall, sondern beeinflusst ganze Generationen von Jugendlichen und wählt diese dann in ausgeklügelten Auswahlverfahren aus.

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